Aufgrund des §21 im 5. Sozialgesetzbuch (SGBV) findet in allen Bundesländern eine zahnmedizinische Gruppenprophylaxe statt. Diese Maßnahmen sind für Kinder und Jugendliche in Gruppeneinrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen durchzuführen. Dadurch werden sehr viele Kinder erreicht. Dieses Programm zählt zu den erfolgreichsten Präventionsmaßnahmen in der Gesundheitsförderung von Kindern; eine stetige Verbesserung der Mundgesundheit ist das erfreuliche Ergebnis. Insgesamt ca. 170 Gruppen-Prophylaxefachkräfte, sowie Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärzte sind dafür in Niedersachsen im Einsatz.